Kann man nichts gegen Kreditkartenbetrug machen?
Bei einem Kreditkartenbetrug handelt es sich um eine Form des Wirtschaftsbetrugs, bei dem der Kreditkarteninhaber einen finanziellen Schaden erleidet. Dies geschieht unter Verwendung von gefälschten oder auch gestohlenen Kreditkartensaten. Der vollendete und auch der versuchte Betrug mit Kreditkarten und auch die Fälschung echter oder die Herstellung falscher Kreditkarten sind nach deutschem Strafrecht als Vergehen oder Verbrechen strafbar und in den §§ 152 a StGB, 152 b StGB, 266 b StGB geregelt, weshalb es sich bei der Formulierung Kreditkartenbetrug lediglich um eine kriminologische Bezeichnung handelt.
Die Tricks der Täter
Insbesondere die Methoden des elektronischen Datenklaus werden immer erfindungsreicher. Hierzu gehört das sogenannte Phishing, das Erschleichen der Daten durch E-Mails, die unter irgendeinem Vorwand entweder telefonisch oder auch einfach per E-Mail abgefragt werden. Eine weitere Methode ist das Anbieten von Internetdiensten oder Waren in Onlineshops. Mit verlockenden Scheinangeboten werden Verbraucher geködert, etwas Besonderes oder äußerst günstiges zu erhalten, wenn sie mit ihrer Kreditkarte bezahlen. Im Vertrauen auf die Seriösität des Onlineshops etc. geben dann die Kreditkarteninhaber ihre Kartendaten ein – und schon haben die Trickdiebe frische Kreditkartennummern und Kartendaten. Darüber hinaus gibt es pfiffige Hacker, die Sicherheitslöcher nutzen und über Insiderwissen verfügen, um an Kundendateien mit entsprechenden Kreditkartendaten zu gelangen. Angriffspunkt sind hier Acquirer Banken und Abrechnungsdienstleister für Kreditkartenzahlungen. Skimming ist ebensp eine Methode, um an Kartendaten zu gelangen. Hierzu werden Geldautomaten manipuliert, mit dem Ziel, eine Kartenkopie herstellen zu können und gleichzeitig die PIN zu erhalten. Mit der Kreditkartenkopie werden dann Geldbeträge an verschiedenen Bankautomaten abgehoben.
Handlungsspielraum des Kreditkarteninhabers
Mögliche Fehlbuchungen müssen dem Kreditkarteninstitut unverzüglich und vor allem schriftlich mitgeteilt werden, auch wenn bei einigen Instituten eine Frist bis zu 8 Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastung für eine Rückbuchung eingeräumt wird, wofür meist Onlineformulare zur Verfügung stehen. Widerruft ein Kreditkarteninhaber schriftlich eine Abbuchung, muss die kann sich anschließend die abbuchende Stelle (Händler, Dienstleistter) dazu äußern, ob die Rückbuchung rechtmäßig ist oder nicht. Deshalb müssen Kunden zumeist eine Begründung für die gewünschte Rückbuchung geben.
Frei von der Rückerstattung ist das Kreditinstitut dann, wenn es nachweist, dass der Kunde sorgfaltswidrig gehandelt hat und für den Missbrauch der Kreditkarte verantwortlich ist. Auch ein Diebstahl oder sonstiger Verlust der Kreditkarte müssen der Bank oder der Kreditkartengesellschaft unverzüglich gemeldet und die Karte gesperrt werden.
Haftung bei Kreditkartenbetrug
Grundsätzlich haftet der Kreditkartenanbieter erst einmal für den Schaden im Falle eines Kartenmissbrauchs – vor wie auch nach dem Diebstahl der Kreditkartendaten. Dies gilt allerdings nur unter der Voraussetzung, dass der Kreditkarteninhaber keine Sorgfaltspflichtverletzung begangen hat, nicht grob fahrlässig und auch nicht vorsätzlich gehandelt hat. Zu den Sorgfaltspflichten des Karteninhabers gehört u.a. die Wachsamkeit über die Kreditkarte, ihre sichere Aufbewahrung und die sofortige Meldung im Falle ihres Verlustes.
Die Haftung des Kreditkarteninhabers bis zum Zeitpunkt der Kartensperrung ist ohnehin auf einen Höchstbetrag von 150 Euro begrenzt – egal welcher Schaden entstanden ist. Dieser Höchstbetrag basiert auf den SEPA Richtlinien (Single Euro Payments Area), die am 1. November 2009 in Kraft getreten sind. Viele Banken sind noch bei dem altbewährten Betrag von 50,- Euro geblieben. Die beschränkte Haftung gilt natürlich nur, wenn der Karteninhaber mit seiner Kreditkarte ordnungsgemäß umgeht. Liegt hingegen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor, so haftet der Kreditkarteninhaber bis zur Kartensperre in voller Höhe.
Am dem Zeitpunkt der Kreditkartensperrung haftet nur noch derjenige weiter, dem man Kreditkartenbetrug unter Vorsatz nachweisen kann. Alle anderen sind „aus dem Schneider“.
Kreditkarten sind sicher
Unser Fazit ist, auch wenn immer mal wieder ein Kreditkartenbetrug aufgedeckt wird, dass Kreditkarten ein hohes Maß an Sicherheit bieten und Kreditkarteninhaber auf diese Sicherheit vertrauen können. Wer mit seiner Kreditkarte richtig umgeht, hat nichts zu befürchten. Im Schadensfall gibt es die Möglichkeit der Rückbuchung und der Kreditkartensperrung.