PIN, Persönliche Identifikations Nummer
Die Persönliche Identifikations Nummer (PIN) ermöglicht dem Karteninhaber, mit seiner Kreditkarte am Geldautomaten Bargeld abzuheben. Vereinzelt wird die PIN auch bei Kartenzahlungen an elektronischen Kassen verlangt. Damit wird auch das Bezahlen per PIN bei der Kreditkarte möglich.
Die PIN wird bei vielen Kreditkarten meist ohne gesonderten Antrag ausgegeben. Zu einer Kreditkarte gehört einfach eine vierstellige PIN dazu. Bei Kreditkarten ist es in der Regel nicht möglich, eine PIN nach eigener Wahl zu erstellen oder ändern zu lassen. Die PIN wird in einem gesicherten Verfahren erzeugt und in einem verschlossenen Briefumschlag zugeschickt. Die PIN sollte man sich fest einprägen und niemals irgendwo notieren! Erst recht nicht auf der Kreditkarte! Das wäre grobe Fahrlässigkeit und würde im Missbrauchsfall auch die volle Haftungs des Kreditkarteninhabers bedeuten.
Bei dreimaliger Falscheingabe kann der Fehlerbedienerzähler die PIN sperren. Das hängt ein wenig vom technischen System der Kartengesellschaft bzw. des Kreditinstituts ab. Der Fehlbedienerzähler kann meist auf Antrag wieder auf 0 gesetzt werden, wenn die PIN doch wieder „aus dem Gedächtnis abgerufen werden kann“. Alternativ wird eine neue PIN erstellt, die im fest verschlossenen Briefumschlag zugeschickt wird. Eine neue Kreditkarte muss bei vergessener PIN nicht erstellt werden.