Haftungsrisiko
Mit der Kreditkarte kann weltweit an den entsprechenden Stellen, die diese Karten akzeptieren, bargeldlos bezahlt werden. Dazu ist der Beleg vom Inhaber der Kreditkarte zu unterschreiben. Bargeld am Geldautomaten gibt es mit der Geheimzahl. Im Gegensatz zur ec-Karte besteht bei der Kreditkarte bei sachgemäßer Handhabung ein Haftungsrisiko von maximal 150,- Euro. Bei Verlust der Kreditkarte muss sie sofort gesperrt werden. Bis zur Sperre haftet der Karteninhaber gewöhnlicher Weise bis zu einer Haftungsgrenze von 150,- Euro. Danach haftet die Bank komplett. Voraussetzung ist natürlich, dass der Kartenbesitzer nicht grob fahrlässig gehandelt hat. Die Beweispflicht der groben Fahrlässigkeit liegt beim Geldinstitut.