Haftungsgrenze

Am Monatsende bekommt der Kreditkarteninhaber eine Rechnung, die er nach Überprüfung innerhalb einer bestimmten Frist bezahlen muss. Bei Beanstandungen liegt die Beweispflicht bei der Bank. Im Unterschied zur EC Karte haftet der Inhaber einer Kreditkarte nur bei grob fahrlässiger Handlung. Bei Verlust oder Verdacht auf Missbrauch muss die Kreditkarte sofort gesperrt werden. Für die finanziellen Schäden, die bis zur Sperrung auftreten, liegt die Haftungsgrenze für den Inhaber der Kreditkarte, wenn keine grob fahrlässige Handlung vorliegt, gewöhnlich bei 150 €. Viele Banken verlangen sogar nur 50,- €. Nach der Sperrung haftet die Bank für den vollen Betrag. Somit ist das geringe Haftungsrisiko bei Kreditkarten in gewisser Weise auch ein Vorteil gegenüber den EC-Karten.

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