ELV, Elektronisches Lastschriftverfahren
Das ELV (Elektronisches Lastschriftverfahren) ist eines der Zahlungsverfahren mit den Plastikkarten, welches möglich ist, wo das entsprechende Zeichen darauf hinweist (Stift mit Unterschrift). Für das ELV Verfahren können nur von deutschen Banken ausgegebene ec-Karten benutzt werden.
Beim Zahlungsvorgang wird von der Kontokarte die Kontonummer und die Bankleitzahl ausgelesen. Der Kreditkarteninhaber „bezahlt“ dann dadurch, indem er den Kassenbeleg unterschreibt, den der Händler an seine Acquirer-Bank einreicht. Eigentlich ist es auch eine ganz normale Lastschrift mit einer Einzugsermächtigung, allerdings ohne Prüfung auf Zahlungsfähigkeit bzw. Kartensperre. Es entfällt also komplett die Überprüfung der Daten über eine Sperrdatei.
Beim ELV sparen die Händler die Prüfungskosten, tragen allerdings alle Risiken bei einer eventuell gestohlenen bzw. gesperrten Bankkarte, bei Lastschriftrückgabe bzw. nicht gedecktem Girokonto. Trotz der geringen Gebühren ist das Elektronische Lastschriftverfahren für Händler und Geschäfte aufgrund des Zahlungsausfallrisikos nicht empfehlenswert. Viele Händler sichern sich beim Einsatz des ELV ab, indem Sie sich den Personalausweis des Kunden zeigen lassen und die Kundendaten notieren. Hier kommt allerdings schon wieder das Datenschutzproblem zum Tragen (wo und wie lange dürfen die Daten gespeichert bleiben?) und außerdem eine Menge Mehrarbeit. Clevere Händler investieren da lieber in das Electronic Cash Verfahren und in die Zahlungen per Kreditkarte. Es nützt nur sehr wenig, an der einen Ecke Gebühren sparen zu wollen und an einer anderen dann letztlich wieder mehr Arbeitsaufwand zu haben.
Das elektronische Lastschriftverfahren kann noch bis zum 1.Feburaur 2016 genutzt werden. Danach wird es im Zuge der endgültigen SEPA-Umstellung abgeschaltet.