Kreditkarte kündigen

Manchmal ist es so, dass man mit seiner Bank bzw. dem Kreditkartenanbieter unzufrieden ist und die Kreditkarte kündigen will. Wir möchten Ihnen deshalb zeigen, dass Sie den Kreditkartenvertrag sehr einfach aufheben lassen können und dabei nur auf ein paar Feinheiten achten müssen.

Grundsätzlich: nur die schriftliche Kündigung ist möglich

Auf jeden Fall müssen Sie Ihren Kreditkartenvertrag schriftlich kündigen. Formulieren Sie dazu in wenigen Sätzen ein einfaches Kündigungsschreiben. Unter die Kündigung gehört Ihre Unterschrift.

Muss ich bei Visa / Mastercard kündigen oder bei meiner Bank?

Das Kündigungsschreiben müssen Sie an die Bank schicken, die Ihnen die Kreditkarte ausgestellt hat. Visa und Mastercard fungieren als Kreditkartengesellschaft und stellen selbst keine Kreditkarte aus. Haben Sie also zum Beispiel eine Visa Karte von der „Beispielbank“, dann müssen Sie auch bei der „Beispielbank“ den Kreditkartenvertrag kündigen. Handelt es sich hingegen um eine American Express Karte, die Sie direkt von Amex bezogen haben, dann müssen Sie auch genau dort kündigen.

Was mache ich mit meiner alten Kreditkarte?

Die gekündigte Kreditkarte dürfen Sie keinesfalls weiternutzen. Manche Banken möchten die Karte zurückerhalten, anderen reicht es wenn sie zerstört wird. Wir empfehlen Ihnen deshalb gleich bei der Kündigung die Kreditkarte zu entwerten. Das geht ganz einfach, indem Sie eine Ecke der Plastikkarte in einer Linie durch den EMV-Chip und Magnetstreifen durchschneiden. Damit ist die Kreditkarte entwertet. Geben Sie so die entwertete Kreditkarte zur Bank zurück. Falls Sie Kunde einer Direktbank sind, dann schicken Sie die entwertete Kreditkarte einschließlich Kündigung per Einschreiben an die Bank.

Weche Kündigungsfrist muss ich beachten?

Im Prinzip keine. Falls eine Kündigungsfrist vereinbarte wurde, dann darf diese höchstens bei einem Monat liegen. Somit können Sie eine Kreditkarte praktisch jederzeit kündigen. Noch vor wenigen Jahren musste man Kündigungsfristen einhalten, die bei den Banken nicht einheitlich geregelt waren. Seit dem 31.09.2009 trat die Zahlungsdiensterichtlinie (auch Payment Service Directive, PSD) in Kraft, die auch die Kreditkartenkündigung vereinheitlicht.

Kreditkarte vorzeitig kündigen: Bekomme ich die Jahresgebühr zurück?

Bei Kreditkarten fällt für gewöhnlich eine Jahresgebühr an, die im Vorfeld zu entrichten ist. Davon ausgenommen sind lediglich die kostenlose Kreditkarten, bei denen keine Jahresgebühr anfällt. Wenn Sie die Karte vorzeitig, also vor Ablauf des Jahres (Kreditkartenvertrags) bzw. unterjährig kündigen, dann wird Ihnen die zu viel entrichtete Jahresgebühr für den nicht genutzten Zeitraum anteilig zurückerstattet (BGB § 675h Absatz 3).
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Zuerst neue Kreditkarte beantragen und dann die alte kündigen? Oder umgekehrt?

Wir empfehlen Ihnen, zuerst eine neue Kreditkarte zu beantragen und erst nach Erhalt die alte Kreditkarte zu kündigen. Das hat den Vorteil, dass Sie einen nahtlosen Übergang haben und nicht ohne Kreditkarte „in der Luft“ hängen. Wir haben für Sie viele interessante „Plastikkarten“ näher beleuchtet, die Sie in unserem Kreditkartenvergleich finden.
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