Partner Kreditkarte
Der Kreditkarteninhaber für seinen Partner (Ehepartner, Lebenspartner) eine Partner-Kreditkarte beantragen. Diese ist meist preiswerter als wenn der Partner sich selbst eine Hauptkreditkarte ausstellen lässt. Es sei denn, man holt sich gleich eine kostenlose Kreditkarte bei der richtigen Bank. Jede Partnerkarte bekommt ihre eigenständige Kreditkarten-Nummer. Beide Kreditkarten – Haupt- und Partnerkarte – werden getrennt abgerechnet und die Umsätze werden separat auf zwei verschiedenen Kreditkartenkonten erfasst. Abgebucht werden die Umsätze vom Konto des Hauptkarteninhabers.
Vorteile mit Partnerkarten
Eine Partner-Kreditkarte bringt bei einer Partnerschaft natürlich diverse Bequemlichkeiten. Bei einer Trennung / Scheidung kann eine Partnerkarte dem Inhaber der Hauptkreditkarte bzw. des Kreditkartenkontos finanzielle Probleme bereiten. Er haftet weiterhin für die Umsätze des Partners und muss sie demzufolge zurückverlangen oder sperren lassen.
Muss man verheiratet sein?
Man muss nicht unbedingt verheiratet sein, um eine Parterkarte zur Hauptkarte bekommen zu können. Es können ja sowieso alle Mitglieder aus der Familie, Freund(in) usw. für eine Partnerkarte registriert werden.
Partner-Kreditkarte ist nicht gleich Kreditkartendoppel
Verwechselt werden darf diese Möglichkeit nicht mit der eines Kreditkartendoppels, bei dem immer zwei Kreditkarten zusammengehören und auch nur von einer Person genutzt werden dürfen. Kreditkartendoppel werden auf ein und die gleiche Person ausgestellt. Bei einer Partner-Kreditkarte ist es folglich eine zweite Person, die die zweite Kreditkarte nutzt. Zu einer Debitkarte oder Prepaid Kreditkarte werden meist keine Partnerkarten angeboten.
Hier erhalten Sie kostenlose Kreditkarten – viele davon mit Partner-Kreditkarte