Kreditkarte sperren

Bei einem Verlust oder festgestellten Missbrauch ist die allererste und wichtigste Maßnahme, die Kreditkarte sperren zu lassen. Ist die Karte einmal gesperrt, ist sie unbrauchbar und kann nicht mehr genutzt werden. Ein weiterer Missbrauch ist nach der Kreditkartensperre also ausgeschlossen, so dass ab dem Zeitpunkt der Kreditkartensperrung die Haftung seitens des Karteninhabers endet.

Für darüber hinausgehende Schäden haftet der Kreditkartenanbieter, sofern sichergestellt ist, dass der Karteninhaber nicht grob fahrlässig mit der Karte umgegangen ist. Deshalb handelt der Kunde im eigenen Interesse, wenn er die Karte schnellstmöglich sperren lässt.

Deutschlandweit gibt es eine kostenfreie Zentrale Notrufnummer zum Sperren von Kreditkarten, Bank- und Handy-/SIM-Karten: 116 116. Diese Notrufnummer ist täglich rund um die Uhr erreichbar.

Die Sperrnummer ist auch aus dem Ausland erreichbar unter: 0049 116 116. Allerdings ist sie dann kostenpflichtig. Von der zentralen Notrufnummer wird man an die richtige Stelle des entsprechenden Kartenanbieters vermittelt. Selbstverständlich kann man auch über seinen Bankberater der kartenausgebenden Bank die Sperrung der Kreditkarte veranlassen. Hier sind allerdings die begrenzten Öffnungszeiten der Bank nachteilig, da ja zur Schadensbegrenzung schnellstmöglich reagiert werden muss.

Telefonnummern zur Kreditkartensperrung

Sie können auch direkt beim jeweiligen Kreditkartenanbieter Ihre Kreditkarte sperren lassen. Wichtig ist, dass Sie Ihre Kreditkartennummer wissen, sonst kann keine Kartensperre erfolgen.

American Express: 069 – 9797 2000 (American Express sperren)
Mastercard (ehemals EuroCard): 08 00 – 8 19 10 40 (Mastercard sperren)
Visa Deutschland: 08 00 – 8 11 84 40 (Visa sperren)
Diners Club: 0180 – 50 70 704

Aus dem Ausland stehen folgende, gebührenpflichtige Rufnummern zur Verfügung:

American Express: +49 69 – 9797 2000
Diners Club: +1 – 303 799 1504
Mastercard (ehemals EuroCard): +1 – 636 7227 111
Visa Deutschland: +1 – (0) 410 581 9994 (kostenloses R-Gespräch ist möglich)

Erhält man automatisch eine Ersatzkarte / neue Kreditkarte?

Wenn Sie Ihre Kreditkarte haben sperren lassen, dann werden Sie von Ihrer Bank bzw. dem Kreditkartenunternehmen eine neue Kreditkarte erhalten. Diese Karte nennt man Ersatzkarte, sie ist mit den identischen Leistungsmerkmalen ausgestattet. Diese bekommt eine neue Kreditkartennummer, Prüfziffer und PIN. Auch der 3D-Secure Code muss ebenso neu eingerichtet werden.

Nicht verwechseln dürfen Sie die Sperre mit einer Kreditkartenkündigung, bei der der Kreditkartenvertrag endgültig aufgehoben wird.

Was passiert mit einem vorhandenen Guthaben der gesperrten Karte?

Hat Ihre gesperrte Kreditkarte zum Zeitpunkt der Kartensperre ein Guthaben, dann geht dieses nicht verloren. Das Guthaben wird entweder auf die neue Kreditkarte übertragen oder an Sie ausgezahlt.

Bekommt man bei unrechtmäßigen Abbuchungen das Geld zurück?

Dazu haben wir für Sie einen Ratgeber erstellt, der Ihnen erläutert, wie Sie eine Kreditkartenabbuchung rückgängig machen lassen und so Ihr Geld bei einer unrechtmäßigen Kreditkartenbelastung zurück erhalten.

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